Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1. Geltungsbereich
    • 1.1. Allen Verträgen zwischen der EC Promotion GmbH und dem Besteller liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz „AGB“ genannt) zugrunde. Die jeweilige Fassung der AGB ist unter www.ec-promotion.at abrufbar.
    • 1.2. Unter Verbrauchern sind in Folge Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zu verstehen.
    • 1.3. Abweichungen von der AGB, insbesondere Geschäftsbedingungen des Bestellers, sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch die EC Promotion GmbH wirksam. AGB des Bestellers oder Dritter, die von diesen AGB oder von besonderen, zwischen EC Promotion GmbH und dem Besteller getroffenen Vereinbarung abweichen, sind für EC Promotion GmbH selbst dann nicht verbindlich, wenn vom Besteller darauf Bezug genommen wird und EC Promotion GmbH nicht ausdrücklich widersprochen hat.
    • 1.4. Bei Bestellern, welche nicht Verbraucher sind, gelten gegenständliche AGB auch bei zukünftigen Verträgen, insbesondere bei zukünftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, auch wenn darauf nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wurde.
  • 2. Inkrafttreten des Vertrages
    • 2.1. Der uns, oder unserem Vertreter erteilte Auftrag wird erst mit der Lieferung der Ware oder mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich, und es tritt daher der Vertrag erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der Ware in Kraft.
    • 2.2. Wir sind bis zum Ablauf eines Monats nach Eingang des Auftrages bei uns berechtigt diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • 3. Preise
    • 3.1. Alle von uns genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
      • 3.2. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
  • 4. Angaben
    • 4.1. Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben etc. in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekten etc. sind nicht verbindlich. Sachliche gerechtfertigte Abänderungen bleiben daher vorbehalten.
  • 5. Lieferungen
    • 5.1. Die Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart wurden, freibleibend.
    • 5.2. Betriebsstörungen aller Art bei uns oder unseren Lieferanten, Elementarereignisse, Streiks und sonstige, von uns nicht zu vertretende oder vorhersehbare Umstände berechtigen uns, die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass deswegen dem Käufer Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zustünden.
    • 5.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die als selbstständige Lieferungen behandelt werden.
    • 5.4. Aus dem Grunde der Überschreitung von Lieferfristen sind wir gegenüber dem Käufer zu keinem Schadenersatz verpflichtet
  • 6. Eigentumsvorbehalt
    • 6.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Rechnungsbeträge Eigentum von EC Promotion GmbH.
    • 6.2. Der Käufer ist lediglich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Betrieb seines Gewerbes weiter zu veräußern. Diese Berechtigung besteht jedoch nicht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder erkennen muss, dass er unsere Forderungen bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen kann.
    • 6.3. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
    • 6.4. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware ist während der Dauer unseres Eigentumsrechtes unzulässig. Zugriffe Dritter auf unser Vorbehaltseigentum sind unverzüglich zu melden. Der Käufer hat alles Erforderliche, zur Abwehr derartiger Zugriffe durch Dritte, auf seine Kosten zu unternehmen
      und uns hinsichtlich aller Kosten aus der Wahrung unserer Eigentumsansprüche gegenüber Dritten, insbesondere hinsichtlich der Kosten eines allfälligen Exszindierungsprozesses, Schad- und klaglos zu halten.
    • 6.5. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich oder vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Käufer seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. Unser Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt jedoch in jedem Fall bestehen.
    • 6.6. Der Käufer trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware.
    • 6.7. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
  • 7. Zahlung
    • 7.1. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungskondition vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug, jeweils ab Rechnungsdatum, zu bezahlen.
    • 7.2. Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig.
    • 7.3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug, alle zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht fälligen Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der Käufer verpflichtet sich bei Überschreitung des Zahlungsziels, aus welchen Grund auch immer, Verzugszinsen von mindestens 1% p. M. zu bezahlen und ist außerdem damit einverstanden, dass Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Betreibungsspesen dem Kapital hinzugerechnet werden.
    • 7.4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferungen jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
    • 7.5. Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen oder nicht vollständiger Lieferung nicht verweigern oder verzögern.
    • 7.6. Wir sind berechtigt, die Auslieferung jeder bei uns bestellten Ware, so lange zu unterlassen, bis der Käufer sämtliche, zum Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung, uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen erfüllt hat.
  • 8. Beanstandungen
    • 8.1. Mängelrügen hinsichtlich der Menge oder Qualität der Ware und Rügen wegen Falschlieferung müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen.
    • 8.2. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Mängelbehebungen, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  • 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    • 9.1. Mehrere Besteller haften als Solidarschuldner zu ungeteilter Hand.
    • 9.2. Erfüllungsort ist der Sitz von EC Promotion GmbH.
    • 9.3. Sämtliche Angebot- und Projektunterlagen, soweit diese von EC Promotion GmbH erstellt wurden, dürfen ohne Zustimmung von EC Promotion GmbH weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Derartige von EC Promotion GmbH erstellten Unterlagen können jederzeit zurückgefordert werden.
    • 9.4. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit einer Vertragsbestimmung vereinbaren die Vertragsparteien, diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und inhaltlich der
      rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
    • 9.5. Wenn es sich beim Besteller um einen Verbraucher handelt, gelten die gesetzlich zwingenden Regelungen, auch wenn in der betreffenden Regelung nicht explizit auf Verbraucher hingewiesen wird.
    • 9.6. Ergänzungen oder nachträgliche Änderungen eines Vertrages, der zwischen dem Besteller und EC Promotion GmbH zustande gekommen ist, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
    • 9.7. EC Promotion GmbH ist berechtigt, alle Daten des Kunden, die EC Promotion GmbH im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhalten hat, zu sammeln, zu speichern und/oder zu verarbeiten sowie an Dritte, insbesondere an andere Konzerngesellschaften und falls erforderlich, an Behörden, auch grenzüberschreitend,
      weiterzugeben.
    • 9.8. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts). Ein nicht zwingender Verweis in den österreichischen Kollisionsnormen auf ein Recht eines anderen Staates ist irrelevant.
    • 9.9. Als Gerichtsstand gilt für beide Teile ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz von EC Promotion GmbH (Aussiedlergasse 2, 7372 Draßmarkt). EC Promotion GmbH behält sich jedoch das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
  • 10. Rücksendungen
    • 10.1. Rücksendungen lassen wir grundsätzlich aus Kostengründen abholen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die
      Annahme von "UNFREI" Paketen abgelehnt wird. Fordern Sie uns bitte zur Abholung auf.
  • 11. Veredelung
    • 11.1. Bei Warnschutzbekleidung nach EN ISO 20471 kann sich durch Veredelung (Druck, Stick, Namenskletter, etc.) die Warnschutzklasse ändern (zB aus Klasse 3 wird 2 bzw. Klasse 1).
    • 11.2. Vor Veredelung erhalten Sie von uns einen Probeabzug. Dieser muss genau geprüft und nach Druck-/ Stickreiferklärung mit Ihrer Unterschrift per Mail an uns zurückgesendet werden. Produktionsbeginn ist erst nach Erhalt der unterschriebenen Druck-/Stickfreigabe. Für nachträglich beanstandete Fehler wird keine Haftung übernommen. Der Abzug ist nicht maßgebend für die Farbe (Bildschirmdarstellung weicht ab). Embleme werden gemäß Farbangaben im Probeabzug lt. Muster gedruckt (kleine Farbabweichungen möglich). Ohne genaue Farbangaben/Muster werden die Farben des Korrekturabzugs für den Druck verwendet. Eine Überlieferung bis
      max. 10% bei Transferdrucken ist produktionstechnisch möglich und wird auch in Rechnung gestellt. 11.3. Die Bekleidung ist nach Waschanleitung in der Bekleidung, jedoch bei Veredelung bis max. 60° C, zu waschen. Sollte im Textil z.B. max. 40° C angegeben sein, darf dieses Textil nach Veredelung mit max. 40° C
      gewaschen werden. Reißverschlüsse und Druckknöpfe sind zu schließen. Nicht direkt über den Druck bügeln und Bekleidung auf links drehen. Keinen Weichspüler verwenden, max. 30° C im Trockner, wenn dies lt. Waschanleitung im Textil erlaubt ist.
To Top